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Deutsche Myasthenie Gesellschaft e.V.
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Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Gegenstände oder Geräte, die die Lebensqualität, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit fördern sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben erleichtern. Sie reduzieren körperliche Belastungen, verbessern Mobilität und Sicherheit und können zudem Angehörigen die Pflege erleichtern.

Der GKV-Spitzenverband (die gemeinsame Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland) erstellt gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis (https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home). Gleichzeitig fungiert er als GKV-Spitzenverband der Pflegekassen und stellt als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis bereit. In diesen Verzeichnissen sind Hilfsmittel aufgeführt, die von der Leistungspflicht der Kranken- und Pflegekassen abgedeckt werden. Das Hilfsmittelverzeichnis ist entsprechend der jeweiligen Therapiezielsetzung in 38 verschiedene Produktgruppen unterteilt. Zusätzlich enthält das Verzeichnis für Pflegehilfsmittel vier weitere Produktgruppen. Das Hilfsmittelverzeichnis umfasst etwa 42.000 Produkte, in dem beispielsweise 540 Mobilitätshilfen und 484 Gehilfen zu finden sind. Im Februar 2025 wurde die Hilfsmittelrichtlinie überarbeitet. Dabei wurden die Verordnungsvoraussetzungen und -inhalte präzisiert sowie zusätzliche Informationen ergänzt, die für den Prüf- und Genehmigungsprozess der Krankenkassen bei Leistungsentscheidungen relevant sind. Für verordnende Ärzte wurde zudem klarer definiert, wann die Kosten für notwendige Hilfsmittel übernommen werden, die aufgrund einer Behinderung für eine möglichst selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erforderlich sind – sei es durch die gesetzlichen Krankenkassen oder andere Sozialleistungsträger.

Eine generelle Verordnungspflicht von Hilfsmitteln besteht nicht – dennoch werden diese meist durch Ärzte verordnet. In vielen Fällen ist jedoch eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Idealerweise erfolgt eine Abstimmung zwischen Ärzten, Therapeuten und/oder Pflegekräften, Sanitätsfachhandel bzw. Hilfsmittelberatern und den Betroffenen.

Die Beschaffung und Kostenübernahme von Hilfsmitteln sind in Deutschland zum Teil komplex. Je nach Verwendungszweck oder Einsatzbereich eines Hilfsmittels, der Ursache der Behinderung und den individuellen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen können unterschiedliche Leistungsträger zuständig sein. Ob ein Hilfsmittel benötigt wird, kann zum Beispiel in einem Akutkrankenhaus, einer Rehaklinik oder durch den Hausarzt festgestellt werden. In den meisten Fällen erfolgt die eigentliche Versorgung mit einem konkreten Hilfsmittel durch ein Sanitätshaus. Dies ist dann der Leistungserbringer. Es gibt auch noch weitere Leistungserbringer, zum Beispiel Apotheken oder Orthopädie-Schuhmacher.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel nur, wenn diese medizinisch erforderlich sind. Die Notwendigkeit eines bestimmten Hilfsmittels, etwa zum Ausgleich einer Behinderung, wird von den Krankenkassen geprüft. Bei Unsicherheiten beziehen sie die Bewertung des unabhängigen Medizinischen Dienstes mit ein. Liegt eine entsprechende Genehmigung vor, dürfen Versicherte Hilfsmittel ausschließlich von Leistungserbringern beziehen, die mit der jeweiligen Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen haben.

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur möglich, wenn die Hilfsmittel im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.

Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln durch die gesetzliche Krankenkasse gilt in der Regel das Sachleistungsprinzip (vgl. SGB V § 2). Das bedeutet, dass die versicherte Person das Hilfsmittel direkt erhält und nicht einen Geldbetrag zur eigenen Beschaffung.

Die Versorgung mit einem Hilfsmittel umfasst in der Regel:

  • die Anschaffung oder leihweise Überlassung des Hilfsmittels
  • die Kosten für die notwendige Änderung, Instandsetzung, Wartung und Ersatzbeschaffung
  • die Kosten für die Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels
  • die Kosten für den Betrieb (z. B. Ladestrom für Elektrorollstuhl, Batterien für Hörgerät) Weitere Information finden Sie in der Ausgabe DMG-Aktuell 1/2025, Seite 13ff.

Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, müssen sie die entstehenden Mehrkosten sowie daraus resultierende Folgekosten selbst tragen (§ 33 Abs. 1 Satz 6 SGB V).

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI zuständig sein, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Zudem übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege, zur Körperpflege und Hygiene, zur selbstständigen Lebensführung sowie für bestimmte Verbrauchsmaterialien bestimmt sind, sofern keine Leistungspflicht der Krankenkasse besteht. In diesen Fällen ist eine Zuzahlung (Eigenanteil) durch die Pflegeversicherten zu leisten. Größere technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen, wodurch in der Regel keine Zuzahlung anfällt.

Für privat Versicherte gelten die Regelungen des Sozialgesetzbuches für die Finanzierung von Hilfsmitteln nicht. Vielmehr sind hier die allgemeine Versicherungsbedingungen und eventuelle individuelle Zusatzvereinbarungen entscheidend.

Das zentrale und unabhängige Informationsangebot von REHADAT-Hilfsmittel (https://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/) bietet einen umfassenden und neutralen Überblick über den vielfältigen Hilfsmittelmarkt in Deutschland und gewährleistet so eine objektive sowie praxisnahe Orientierung.

Weitere Portale von REHADAT bieten umfassende und verlässliche Informationen zu den Themen Rehabilitation, Teilhabe und Hilfsmittel. REHADAT unterstützt Menschen mit Behinderungen, Ärzte, Therapeuten, Sozialarbeiter und weitere Fachkräfte dabei, geeignete Hilfsmittel, Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen zu finden.

Das Informationsangebot umfasst unter anderem:

  • Eine umfangreiche Datenbank zu Hilfsmitteln, die detaillierte Produktinformationen und Bezugsquellen bereitstellt.
  • Informationen zu Rehabilitationsmaßnahmen und -einrichtungen.
  • Hinweise zu gesetzlichen Leistungen und Fördermöglichkeiten im Bereich Rehabilitation und Teilhabe.
  • Beratung und Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung von Hilfsmitteln.

Für Sie haben wir eine Übersicht von Hilfsmitteln zusammengestellt, die nicht nur von Ärzten verordnet werden können, sondern die Sie auch einfach selbst beschaffen können. Die Auswahl orientiert sich an verschiedenen Beeinträchtigungen, Beschwerden und Symptomen, um Ihnen gezielt Unterstützung im Alltag zu bieten. Diese Liste wird kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Wenn Sie Vorschläge oder Hinweise zu weiteren hilfreichen Hilfsmitteln haben, freuen wir uns sehr über Ihre Rückmeldung an redaktion@dmg.online. So können wir gemeinsam das Angebot stetig verbessern und an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Arme, Beine und Rumpfmuskulatur
• Haltegriffe für Badewanne, Toilette, etc. • erhöhte Toilettensitze • Badewannensitz, -lifter, -hocker • Treppenlift • Treppengeländer • hoher Stuhl für Arbeiten, die normalerweise im Stehen gemacht werden • Headset fürs Telefon • bewegliche Armstützen zum Essen • Servierwagen zum Eindecken und Abräumen eines Tisches • leichtere Haushaltsgeräte • Kartoffelschäler zum Befestigen auf der Arbeitsplatte • Plastikgeschirr, leicht und unzerbrechlich • elektrischer Lockenstab • E-Bike, Elektromobile und -scooter • elektrische Schuhbürste • Blattwender, Buchauflagen, Leseständer, Konzepthalter unterstützen das Blättern, Halten und Beleuchten von Lesematerialien  • leichteres Schuhwerk • Schuhe mit rutschfester Sohle • Schuhe mit hohem Schaft oder leichte Fußheberorthesen bei Knöchelschwäche • Gehhilfen: Nordic Walking Stöcke, Gehstock, Rollator (möglichst als Leichtgewicht, bietet gleichzeitig eine Sitzgelegenheit) • Schultertasche statt Handtasche, möglichst wenig Inhalt
• Tragehilfen zum Einkaufen (Trolley) • Hilfen im Auto: Handbedienung von Gas und Bremse, Automatikgetriebe • Tritthocker gegen Überkopfarbeit • elektrische Sessel mit Aufstehfunktion • Aufstehhilfe mit Gasdruckfeder für jeden Stuhl • höhenverstellbares Pflegebett oder Einlegerahmen für das eigene Bett mit gleichwertiger Funktion • elektrische Zahnbürste  
Hände
• Schreiben von Texten mithilfe eines PCs statt mit der Hand (mit Stift) • Nutzen von Diktierprogrammen • Stifthalter, Griffadapter • Bestecke mit extrabreiten Griffen, aufsteckbare Besteckgriffe oder Griffverdickungen • rutschfestes Tablett • Nagelfeile, Kamm, Bürste, Zahnbürste mit breiterem Griff, • Kartenhalter und Kartenmischmaschine für Kartenspiele • Glasöffner zur Wandmontage oder universelle Griffverlängerung für Verschlussöffner• Schneidebrett (Einhandbrett) zum Fixieren des Schnittgutes • seitlich schneidende Gabel • Schuhe mit elastischen Schnürsenkeln oder Klettverschluss • Strumpf- und Sockenanzieher • Knöpf- und Reißverschlusshilfen • Greifzange „elastische Hand“ • Nadeleinfädler • Tubenausdrücker mit langem Griff • Schlüsselhalter • elektrische Zahnbürste und Munddusche
Augen
• Ptosisstütze, kurzfristig Heftpflaster • Augenklappe • Prismenfolie oder Prismengläser für Brillen • getönte Gläser oder Sonnenbrille• Hilfsfunktionen Telefon und PC • Bildschirmgröße einstellen • Bildschirmlesegeräte
Nacken
• Kopfstütze, hoher Sessel/Stuhl mit Nackenstütze/Kopflehne• Nackenkissen
Muskelverspannungen und -schmerzen
• Vibrations-Massagegerät für schmerzhafte Muskelpartien 
Schluckstörungen
• Schnabeltasse oder Becher mit Nasenausschnitt• Dysphagie-Trinkbecher
Leise oder verwaschene Sprache
• Mikrofon, Sprachverstärker• Blubberschlauch
Hitze
• Kühlkleidung (z. B. Kühlweste, -kissen und -decke oder kühlendes Bandana, Halstuch und Kappe) • Kleidung zur Kühlung ins Gefrierfach legen• Kühl- oder Klimaanlage • Vorrat an Eiswürfeln, auch aus Fruchtsäften oder Wassereis bereithalten
Blasenstörungen
• Nutzung der App „WC-Finder“ • Euroschlüssel für Behindertentoiletten, zu beziehen unter www.cbf-da.de/euroschluessel.html • Anpassung von Trinkzeiten • Vermeidung harntreibender Getränke (z. B. Kaffee)• Nutzung verschiedener Hilfsmittel, wie z. B. Inkontinenzmaterial, Urinalkondome etc. • Hinweise zur Abrechnung über die Krankenkasse oder bei bestehendem Pflegegrad finden Sie z. B. unter www.t1p.de/qqxi0 • Beckenbodentraining  
Verschiedenes
• Medikamenten-App mit Erinnerungsfunktion • Glocke am Bett 

Weitere hilfreiche Tipps und Unterstützung für den Alltag, den Urlaub, die Bewegung sowie zur Vorbereitung auf Arztbesuche und vieles mehr finden Sie in unserer Broschüre „Tipps und Tricks – von Patienten für Patienten“. Dort teilen wir die Erfahrungen Betroffener und geben Ihnen praktische Ratschläge, die den Umgang mit myasthenen Syndromen erleichtern und die Lebensqualität verbessern können.