Spenden
Jetzt spenden!
Liebe Mitglieder,
Ihre Spende leistet einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen mit Myasthenia gravis, Lambert-Eaton-Syndrom & Kongenitalen Myasthenie-Syndromen. So werden Forschungsvorhaben möglich. Es gibt viele Anlässe, Gutes zu tun. Helfen Sie Menschen mit Myasthenia gravis. Verbinden Sie Ihre persönlichen Feste mit einem Spendenaufruf für unsere Selbsthilfeorganisation. An Geburtstagen, Jubiläen, Hochzeiten oder im Trauerfall schauen wir auf unser bisheriges Leben zurück. Nicht selten erwächst daraus der Wunsch, etwas von dem zurückzugeben, was einem selbst an Glück widerfahren ist.
Spenden statt Schenken
Ihr Geburtstag, Hochzeitstag oder ein anderer fröhlicher Anlass steht ins Haus und auf die Frage, was Sie sich wünschen, fällt Ihnen nur eins ein: Dass Sie schon alles haben, um glücklich zu sein. Dann teilen Sie doch einfach Ihre Freude. Verzichten Sie auf Geschenke und Blumen und bitten Ihre Gäste um eine Spende zugunsten der DMG, unserem Verein.
Gemeinsam Großes bewirken
Von der Betriebsfeier bis zum Run for help: Neben der Möglichkeit, uns finanziell durch eine Spende zu unterstützen, freuen wir uns über jedes Engagement, mit dem Sie aktiv um Unterstützung für Menschen mit Myasthenia gravis werben – ob im Rahmen einer privaten Benefizveranstaltung, in der Schule oder in Ihrem Unternehmen.
Spenden zum Gedenken
Es ist sehr schmerzhaft, einen geliebten Menschen zu verlieren. Zurück bleiben Trauer, Verzweiflung, Tränen und Erinnerungen. Viele Menschen denken trotz dieser sehr schweren Zeit daran, anderen zu helfen und bitten anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende für die Arbeit der Deutschen Myasthenie Gesellschaft e.V. Auf diesem Weg werden über Lebzeiten hinaus Werte geschaffen und ein Zeichen der Hoffnung für viele Betroffene gesetzt. Auch Sie können die Deutsche Myasthenie Gesellschaft e.V. in dieser Form oder mit Ihrem Testament bedenken.
Wichtig ist dabei:
- Benennen Sie den Empfänger eindeutig, etwa „Deutsche Myasthenie Gesellschaft e.V.“
- Nennen Sie einen Betrag oder einen prozentualen Anteil Ihres Erbes.
- Sie können einen Verwendungszweck festlegen – z. B. für Forschung, für Kinder- und Jugendarbeit oder für die allgemeine Arbeit des Vereines.
Sie wollen helfen? Dann rufen Sie uns an (Tel.: 0421 – 592060).
Wir beantworten gerne all Ihre Fragen.
Ihre Geschäftsstelle in Bremen
Unsere Bankverbindung:
Volksbank in der Region eG – IBAN DE67 6039 1310 0032 1000 00
Direkt per PAYPAL spenden
Liebe Spender,
bitte beachten Sie, dass wir eine Spendenbescheinigung über Ihre Spende/Mitgliedbeitrag aus ökonomischen und
ökologischen Gründen erst ab 301 EUR ausstellen. Bis zu 300 EUR nutzen Sie bitte die Möglichkeit des vereinfachten
Zuwendungsnachweises (Kontoauszug).
Ihre Geschäftsstelle in Bremen
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen als Sonderausgaben abgezogen werden können, ist in § 10b EStG geregelt: Demnach müssen die Zuwendungen freiwillig und ohne Erwartung einer Gegenleistung, also unentgeltlich erbracht worden sein. Zudem muss die Spende tatsächlich für die Verfolgung des steuerbegünstigten Zwecks des Spendenempfängers verwendet werden.
Diese Vorgaben sollen durch eine Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Spenden bis 300 €
Für Spenden bis 300 Euro (200 Euro bis 31.12.2020) muss eine gemeinnützige Organisation keine Zuwendungsbestätigung
ausstellen. Es reicht der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Aktuell betrifft dies Spenden bis 300 Euro. Der Spender benötigt dafür lediglich eine Buchungsbestätigung seiner Überweisung und einen Beleg des Spendenempfängers. Dieser Beleg des Spendenempfängers muss Angaben enthalten über den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, sowie über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer. Zudem muss der Beleg darüber informieren, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder um einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Quelle: WINHELLER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH