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Deutsche Myasthenie Gesellschaft e.V.

Gemeinsam für faire GdB-Bewertungen

Die Deutsche Myasthenie Gesellschaft hat sich an der gemeinsamen Stellungnahme zur 6. Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung beteiligt. Gemeinsam mit weiteren Patientenorganisationen haben wir uns dafür eingesetzt, dass die besonderen Herausforderungen von Menschen mit chronischen neurologischen Erkrankungen bei der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) stärker berücksichtigt werden.

Für Menschen mit einem myasthenen Syndrom sind insbesondere die oft schwankenden Beschwerden, die ausgeprägte Fatigue sowie weitere nicht immer sichtbare Einschränkungen von großer Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Symptome in der versorgungsmedizinischen Begutachtung angemessen berücksichtigt werden und bundesweit eine einheitliche, faire Bewertung erfolgt.

Die vollständige Stellungnahme wurde unter Federführung des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABiD) gemeinsam mit mehreren Selbsthilfeorganisationen erarbeitet und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übermittelt und ist hier zu lesen: VersMedV Positionspapier