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Deutsche Myasthenie Gesellschaft e.V.

Rückschritt statt Entlastung: Warum die geplante AU-Pflicht chronisch kranke Menschen doppelt belastet

Die Pläne der Bundesregierung zur Verschärfung der Krankschreibungspflicht sind ein fatales Signal für das Gesundheitswesen. Wenn Patientinnen und Patienten künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) in die Praxen gezwungen werden, droht das ohnehin angespannte System an seine absoluten Belastungsgrenzen zu stoßen.

Besonders für Menschen mit chronischen Erkrankungen wie unseren, die auf eine verlässliche medizinische Versorgung angewiesen sind, bedeuten diese Pläne noch längere Wartezeiten und vollere Wartezimmer. Hinzu kommt, dass viele Betroffene aufgrund ihrer Erkrankung oder der notwendigen immunsuppressiven Therapie über ein geschwächtes Immunsystem verfügen und deshalb einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Unnötige Praxisbesuche und längere Aufenthalte in Wartezimmern erhöhen dieses Risiko zusätzlich. Wir lehnen daher die Abschaffung der bewährten telefonischen Krankschreibung sowie einen generellen Zwang zum Praxisbesuch bei leichten, selbstlimitierenden Erkrankungen entschieden ab. Ärztliche Kapazitäten sollten dort eingesetzt werden, wo sie medizinisch wirklich benötigt werden – für die Versorgung akut und chronisch erkrankter Menschen und nicht für zusätzliche bürokratische Pflichten.

Die BAG SELBSTHILFE hat hierzu am 3. Juli 2026 die folgende Pressemitteilung veröffentlicht, die wir vollumfänglich unterstützen:

PRESSEMITTEILUNG DER BAG SELBSTHILFE       

               

BAG SELBSTHILFE zu den Reformplänen: Neue AU-Pflicht belastet Patient*innen statt das Gesundheitssystem zu entlasten

Düsseldorf, 3. Juli 2026 – Die BAG SELBSTHILFE sieht die Pläne der Bundesregierung, künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, mit großer Sorge. Aus Sicht der Patient*innen führt die Regelung zu vermeidbaren Arztbesuchen, bindet wertvolle Ressourcen in den Praxen und verschärft die ohnehin angespannte Versorgungslage.

„Die Einführung einer AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag darf nicht automatisch zu einer Pflicht zum persönlichen Praxisbesuch führen. Wir drängen darauf, dass eine Krankschreibung bereits am ersten Krankheitstag auch ohne Besuch der Arztpraxis möglich sein muss – etwa im Wege einer digitalen ärztlichen Einschätzung oder einer telefonischen Kontaktaufnahme, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Das entlastet Patient*innen ebenso wie die Praxen und sorgt dafür, dass ärztliche Ressourcen für diejenigen zur Verfügung stehen, die sie wirklich benötigen“, erklärt Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.

Wer Menschen mit leichten, häufig selbstlimitierenden Erkrankungen bereits am ersten Krankheitstag in die Arztpraxis schickt, verursacht zusätzlichen organisatorischen Aufwand, ohne einen medizinischen Mehrwert zu schaffen. Die Leidtragenden sind alle Patient*innen – insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die auf eine zeitnahe medizinische Versorgung angewiesen sind und noch längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, sei es bei der Terminverteilung oder auch im Wartezimmer.

Gerade Hausarzt- und Facharztpraxen arbeiten vielerorts bereits an ihrer Belastungsgrenze. Zusätzliche Termine für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gehen zulasten der Versorgung von Patient*innen mit akutem oder chronischem Behandlungsbedarf. Die BAG SELBSTHILFE fordert deshalb, die knappen ärztlichen Kapazitäten konsequent dort einzusetzen, wo sie medizinisch erforderlich sind.

Auch die geplante Abschaffung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bewertet die BAG SELBSTHILFE kritisch. Die Telefon-AU hat sich insbesondere bei bekannten Patient*innen bewährt. Sie erspart unnötige Wege, reduziert Wartezeiten und schützt insbesondere immungeschwächte, ältere oder chronisch kranke Menschen vor vermeidbaren Infektionsrisiken in Wartezimmern.

Die BAG SELBSTHILFE appelliert an die Bundesregierung, die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die ambulante Versorgung und auf Menschen mit chronischen Erkrankungen sorgfältig zu prüfen. Ziel muss eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung sein, die medizinische Notwendigkeit, Versorgungssicherheit und einen verantwortungsvollen Einsatz der vorhandenen Ressourcen miteinander verbindet. Bürokratische Pflichten dürfen nicht dazu führen, dass die Versorgung derjenigen beeinträchtigt wird, die dringend auf ärztliche Hilfe angewiesen sind.