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Deutsche Myasthenie Gesellschaft e.V.

Mestinon® 60 mg in Apotheken vergriffen! 

Im Februar sind wir dem Hinweis zu Lieferschwierigkeiten von Mestinon® 60 nachgegangen und haben von Viatris Healthcare, dem verantwortlichen Hersteller, die Antwort erhalten, dass Mestinon® 10, 60 und Retard lieferbar und von den Apotheken bei der Firma Mylan Germany GmbH (MEDA) bestellbar sind.  
Immer noch erreichten uns aber die Hinweise von Mitgliedern, dass Mestinon® 60 mg in Apotheken nicht erhältlich ist. 

Der Hersteller von Mestinon® (Viatris) hat nun nach erneuter Anfrage mitgeteilt, dass Mestinon® in der 60 mg Tablette derzeit nicht verfügbar ist. Die Gründe sind uns nicht bekannt, auch nicht, wann ein Vorhandensein wieder gegeben ist. Die Verfügbarkeit von 10 mg Tabletten und 180 mg Retard-Tabletten ist unverändert.  
Bei Kalymin® bestehen keine Lieferschwierigkeiten. Hier steht seitens des Herstellers (Hormosan) Kalymin® in allen 3 Formulierungen (10 mg, 60 mg Tablette und 180 mg Retard-Tablette) weiter zur Verfügung.  

Der Wirkstoff Pyridostigimin spielt für die symptomatische Therapie der Patienten und Patientinnen mit Myasthenia gravis und dem Lambert-Eaton-Myasthenie-Syndrom eine sehr wichtige Rolle. Dieser Wirkstoff wird mit den Handelsnamen Mestinon® und Kalymin® vertrieben.  

Folgende Möglichkeiten leiten sich daraus ab, die Mestinon® 60 mg Einnahme zu ersetzen:  

  • 6 Tabletten Mestinon® 10 mg  

oder  

  • 1 Tablette Kalymin® 60 mg.  

Wir empfehlen den betroffenen Patientinnen und Patienten, sich mit ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu beraten.  

  1. Medizinisch gesehen sind Kalymin® N 60 mg Tabletten und Mestinon® 60 mg Tabletten sowie Kalymin® 10 mg Tabletten und Mestinon® 10 mg Tabletten ohne Einschränkung austauschbar.  
  2. Darf der Apotheker auf einem Mestinon®-Rezept Kalymin® ausgeben, wenn Mestinon® nicht lieferbar ist (oder umgekehrt)? 
    Der Apotheker ist generell berechtigt, ein wirkstoffidentisches, gleich dosiertes und in derselben Indikation zugelassenes, sowie ähnlich zu verabreichendes Medikament (Dragee, Tablette) auszugeben. Das ist hier der Fall.  Dies könnte bei einigen Krankenkassen durch Rabattverträge verhindert werden.  
    Ebenso wird dies durch ein “aut idem” Kreuz auf dem Rezept verhindert. Dann muss ein neues Rezept ausgestellt werden. 

 

Sprecher des Ärztlichen Beirats und Vorstand der DMG