Gesetzesentwurf zur Einsichtnahme in die Patientenakte
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2023 Entscheidungen getroffen, die es Patientinnen und Patienten ermöglichen, ihre medizinischen Unterlagen einzusehen. Diese Regelung stärkt die Rechte der Patienten in der Europäischen Union und sorgt für mehr Transparenz im Gesundheitswesen.
Nun hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt.
Doch was bedeutet das genau? Einfach ausgedrückt, ist ein Referentenentwurf ein Vorschlag für ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung, der noch nicht endgültig beschlossen ist. Er dient als Diskussionsgrundlage für die weiteren Schritte im Gesetzgebungsprozess. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums zielt darauf ab, die Rechte der Patienten zu stärken, indem ihnen ein unkomplizierter Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen gewährt wird.
Was bedeutet das für Patientinnen und Patienten? Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, könnten Sie leichter Einblick in Ihre medizinischen Dokumente erhalten. Das umfasst alles von Arztbriefen über Diagnosen bis hin zu Behandlungsplänen. Der Zugang zu diesen Informationen ermöglicht es Ihnen, besser zu verstehen, was in Bezug auf Ihre Gesundheit geschehen ist oder geschieht. Es fördert auch eine aktivere Teilnahme an Ihrer eigenen medizinischen Versorgung, da Sie auf Basis vollständiger Informationen Entscheidungen treffen können. Der Entwurf sieht auch vor, dass Patientinnen und Patienten das Recht haben, Kopien ihrer Akten anzufordern. Das kann besonders nützlich sein, wenn Sie eine Zweitmeinung einholen möchten oder Ihre Unterlagen für persönliche Zwecke archivieren möchten.
Was passiert, wenn Sie Fehler in Ihrer Akte finden? Sollten Sie Unstimmigkeiten oder Fehler in Ihrer Patientenakte entdecken, haben Sie das Recht, eine Berichtigung zu verlangen. Dies stellt sicher, dass Ihre medizinischen Aufzeichnungen korrekt und aktuell sind.
Zusammenfassend bringt der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums das Potenzial mit sich, das Verhältnis zwischen Patienten und medizinischem Personal zu verbessern und die Patientenautonomie zu stärken. Durch den erleichterten Zugang zu den eigenen medizinischen Informationen können Patientinnen und Patienten besser informierte Entscheidungen über ihre Gesundheitsversorgung treffen.