Scroll Top
Deutsche Myasthenie Gesellschaft e.V.

Aktualisierte Impfempfehlung des Ärztlichen Beirats

1.Bisher ungeimpfte Personen:

Bisher ungeimpfte Personen mit Myasthenia gravis sollten eine Grundimmunisierung und 2 Auffrischimpfungen (insgesamt 3 Impfungen) mit einem RNA Impfstoff (Corminaty/Biontech, Spikevax/Moderna) nach altersspezifischer Empfehlung der STIKO erhalten. Eine nachgewiesene Infektion kann dabei eine Impfung ersetzen.

2. Empfehlungen zur 2. Auffrischimpfung

Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass der Impfschutz nach vollständiger Covid-19- Impfung insbesondere bei Älteren, Immunsupprimierten und Vorerkrankten nach 5-6 Monaten abnehmen kann. In mehreren Studien zeigte sich eine erhebliche Verbesserung des Impfschutzes bei Menschen über 60 Jahren, wenn nach ca. 5-6 Monaten eine sogenannte Booster-Impfung erfolgt. Nachdem seit Frühjahr dieses Jahres die Omikron-Varianten des Corona-Virus vorherrscht, stehen inzwischen auch angepasste Impfstoffe zur Verfügung, die auch gegen diese Varianten gerichtet sind. Von der STIKO wird derzeit generell eine zweite Auffrischimpfung mit einem bivalenten (Omicron-angepassten) Impfstoff für Menschen ab 60 Jahren, Pflegeheimbewohner, Immundefiziente und Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen.

Was bedeutet das nun für Patienten mit Myasthenia gravis oder Lambert-Eaton myasthenem Syndrom?

Wir empfehlen generell eine 2. Booster-Impfung für Menschen mit einer generalisierten Myasthenia gravis (oder einem anderen myasthenen Syndrom). Der Booster sollte mit einem Omicron-angepassten mRNA-Impfstoff (Comirnaty Original/Omicron von Biontech oder Spikevax bivalent Original/Omicron von Moderna) erfolgen. Der Covid-19-Booster kann auch zeitgleich mit der Grippeimpfung verabreicht werden. Ein zeitlicher Abstand ist hier nicht notwendig. Die 2. Auffrischimpfung sollte erst 6 Monate nach der letzten Impfung oder der letzten Infektion erfolgen. Im Einzelfall (z.B. schwere Immunsuppression) kann der Abstand auf 3 Monate verkürzt werden. Bei Patienten mit Rituximab-Therapie sollte die Booster-Impfung möglichst spät nach der letzten Rituximab-Gabe, und die nächste Rituximab-Gabe frühestens zwei Wochen nach der 3. Impfung erfolgen.  Bei anderen immunsuppressiven Therapien kann unter der laufenden Therapie geimpft werden.

Die Nachweise spezifischer Antikörper oder sogenannter T-Zellantworten gegen das Corona Virus SARS-CoV-2 können als sogenannte Surrogat-Parameter für eine Impfreaktion (oder durchgemachte COVID-19 Erkrankung) betrachtet werden. Allerdings ergibt sich aus praktischer Sicht daraus keine Konsequenz, da diese Untersuchungen nicht für den klinischen Einsatz validiert sind. Die Messung des „Impferfolges“, z.B. durch Messung der SARS-CoV-2 Antikörper, kann nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht als Entscheidungshilfe herangezogen werden, um die Frage zu beantworten, ob ein ausreichender Impfschutz vorliegt
bzw. die Notwendigkeit einer Booster-Impfung besteht.

3. Empfehlung für Kontaktpersonen

Kontaktpersonen von Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem sollten vollständig geimpft sein (COVID-19-Grundimmunisierung und ab dem 12. Lebensjahr auch eine bzw. 2 Auffrischimpfungen). Dies gilt auch für andere Impfungen.

F. Blaes, A. Meisel, T. Ruck für den Ärztlichen Beirat der DMG